Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Erwerb einer Eintrittskarte berechtigt und verpflichtet den Erwerber und den Karteninhaber gemäß den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters.

  1. WiWi-Partys der Fachschaft WiWi findet auf dem ausgewiesenen Veranstaltungsgelände statt. Der Zutritt zur genannten Veranstaltung ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet. Jugendliche unter 18 Jahren haben zu WiWi-Partys ohne anderslautende Kommunikation keinen Zutritt. Bei Verlust der Eintrittskarte entfällt die Zugangsberechtigung. Die Zugangsberechtigung beschränkt sich auf die ausgeschilderten Bereiche des Veranstaltungsgeländes und gewährt nicht den Zugang zu allen Gebäuden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auf dem gesamten Veranstaltungsgelände.
  2. WiWi-Partys der Fachschaft WiWi richten sich primär an Studierende des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Universität Münster, sind allerdings auch für andere Interessierte bis zu einem Maximalalter von 30 Jahren offen. Wir behalten uns das Recht vor, den Zugang auf Studierende (Nachweis mittels Studierendenausweis) zu beschränken.
  3. Bei WiWi-Partys der Fachschaft WiWi kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und -Gesundheitsschäden bestehen. Gehörschutzgeräte muss jeder Gast selbst mitbringen, der Veranstalter kann keine Gehörschutzgeräte zur Verfügung stellen. Der Veranstalter haftet nicht für etwaige Schäden.
  4. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
  5. Das Mitführen von Glas- oder Plastikbehältern, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen oder anderen Gegenständen, die unter Umständen als gefährliche Werkzeuge eingesetzt werden können auf das Veranstaltungsgelände ist generell verboten. Der Veranstalter hält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung einen sofortigen Verweis vom Veranstaltungsgelände auszusprechen. In diesem Fall ist eine Rückvergütung und Schadensersatz ausgeschlossen. Begeht ein Besucher eine Straftat wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von dem Veranstaltungsgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.
  6. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
  7. Das Mitbringen von Tonaufzeichnungsgeräten jeglicher Art sowie Foto-, Film- oder Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Jegliche Art von Bild- und Tonaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, ist grundsätzlich untersagt. Das Gleiche gilt für die Benutzung von Mobiltelefonen zum Zweck der Bild- und/oder Tonaufzeichnung, sowie sonstiger Geräte, die die zuvor genannten Funktionen beherrschen. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren.
  8. Die Eintrittskarte verliert bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit. Das Veranstaltungsgelände beschränkt sich auf die ausgeschilderten Bereiche.
  9. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
  10. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung; es wird nur der Nennwert der Karte gegen Vorlage der erworbenen Eintrittskarte erstattet. Fällt die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung aus, so ist der Umtausch ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder auf Schadensersatz, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Dies gilt auch, falls die Veranstaltung nicht vollständig ausfällt. Sofern der Veranstalter die Unmöglichkeit der Durchführung der Veranstaltung zu vertreten hat, bleibt dem Gast das Recht vorbehalten, neben der Rückzahlung des Kaufpreises auch Schadensersatz gem. Ziffer B. I. 3. geltend zu machen. Die Karteninhaber haben sich kurz vor der Veranstaltung über mögliche Hinweise, Änderungen der Veranstaltung und ähnliches auf der Website des Veranstalters unter www.die-wiwi-party.de oder dem Instagram Kanal www.instagram.com/partys.wiwi.ms zu informieren.
  11. Die Veranstaltung findet in der Regel auch bei schlechtem Wetter statt, es sei denn, es besteht hierdurch die Unmöglichkeit der sicheren Durchführung der Veranstaltung. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit der Besucher/Künstler/Personal bestehen, kann die Veranstaltung abgesagt oder – nach Beginn– abgebrochen werden. Ein Rückerstattungs- oder Schadensersatzanspruch besteht nicht, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass aus der Natur herrührende Unregelmäßigkeiten, Beschädigungen oder Verluste (z.B. Baumfrüchte, Insekten, Tiere, Astwerk etc.) auftreten können; eine Haftung des Veranstalters für derartige Beschädigungen ist ausgeschlossen.
  12. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, mit Ankündigung über die Website vereinzelt das Programm und Line-Up zu ändern, sollten besondere Umstände (z.B. Absage einer Band oder eines Künstlers aufgrund von Krankheit oder Verlust eines Familienmitglieds) vorliegen. Der Veranstalter bemüht sich im Fall der Absage einzelner Künstler um entsprechenden Ersatz. Ansprüche des Besuchers wegen Absage einzelner Künstler bestehen nicht.
  13. Mit dem Kauf eines Tickets wird für den Besuch der WiWi-Party eine vertragliche Beziehung ausschließlich zwischen dem Förderverein Fachschaft WiWi e.V. und dem Ticketkäufer begründet. Mit Kauf und Bezahlung des Tickets erwirbt der Kunde lediglich einen Anspruch auf Teilnahme der WiWi-Party. Es besteht kein Anspruch darauf, bestimmte Künstler sehen zu können, da deren Auftritt nicht garantiert werden kann. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Auftritt eines Künstlers vom Förderverein Fachschaft WiWi e.V. unverschuldet ausfällt (z.B. Absage einer Band oder eines Künstlers aufgrund von Krankheit oder eines Todesfalls in der Familie) oder der Bereich vor der entsprechenden Bühne vorübergehend seine maximale Personenkapazität erreicht hat. Gegen Bezahlung des Ticketpreises erhält der Kunde das Ticket. Dieses dient dem Kunden als Nachweis für die Zutrittsberechtigung auf dem Veranstaltungsgelände. Der Kunde ist gehalten, das Ticket sorgsam aufzubewahren.
  14. Die Anreise zum Veranstaltungsgelände ebenso wie das Parken erfolgt auf eigene Gefahr. Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Es besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz direkt vor oder sogar auf dem Veranstaltungsgelände.
  15. Der Veranstalter haftet nicht für beschädigte, verloren gegangene, gestohlene oder sonst abhanden gekommene Gegenstände.
  16. Der private Weiterverkauf von Eintrittskarten zu einem höheren als dem aufgedruckten Kartenpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die dem Erwerber der Eintrittskarte tatsächlich berechnet worden sind, ist verboten.
  17. Das Präparieren der Eintrittskarte (z.B.. Aufdrucken, Abändern oder sonstige Arten der Veränderung der Eintrittskarte) zum Zwecke der Täuschung oder Benachteiligung anderer ist untersagt.
  18. Tiere dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden.
  19. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der Besucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/ oder Aufzeichnungen von Bild und/ oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet, ein.
  20. Sollte eine Klausel unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.